Gemeinschaftsstunden
Sonstiges

Auf zu Gemeinschaftsstunden

Im Jahr 2023 beträgt die Zahl der Gemeinschaftsstunden zwölf Stunden pro Garten. Davon sollen sechs Stunden im ersten Halbjahr und sechs Stunden im zweiten Halbjahr geleistet werden.

Für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden bleibt der zu zahlende Ersatzbetrag bei 25 Euro pro Stunde.

Termine (jeweils von 9-12 Uhr):

Erstes HalbjahrErstes HalbjahrZweites HalbjahrZweites Halbjahr
11. März3. Juni15. Juli16. September
1. April17. Juni5. August7. Oktober
15. April19. August21. Oktober
6. Mai2. September4. November
20. Mai18. November
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