Geld statt geleisteter Stunden für Arbeit im Gartenverein
Mitglieder im Gartenverein haben sich „an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen und für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit den hierfür festgesetzten Betrag zu entrichten“. So steht es in der Satzung der Dortmunder Gartenvereine (Absatz 6 im Paragrafen 5).
Das gilt auch für den Gartenverein Walter Engelberg. Der Vorstand weist jetzt erneut darauf hin, weil eine große Anzahl der Pächterinnen und Pächter noch gar keine oder nur sehr wenige Gemeinschaftsstunden abgeleistet hätten. Zwölf Stunden bis Jahresende sind Pflicht.
„Bedenkt bitte, dass ansonsten erhebliche Ersatzzahlungen für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden auf Euch zukommen“, so der Vorstand. Wer zu den üblichen Samstagsterminen nicht könne, der solle sich an den Vorstand wenden, um Termine an Wochentagen zu vereinbaren.