Was bedeutet die „Drittel-Regelung“ im Gartenverein?
Wer Mitglied im Gartenverein ist und einen Garten besitzt, muss die üblichen Regeln der kleingärtnerischen Nutzung einhalten. Dazu zählt auch die „Drittel-Regelung“. Danach müssen auf einem Drittel des Gartens Obst und Gemüse angebaut werden, ein weiteres Drittel besteht aus Wegen, Gartenlaube und Terrasse und auf dem Rest der Fläche stehen Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten und Rasen.
Fortbildung zur Drittel-Regelung
Offenbar weiß nicht jeder von dieser Regel in der Satzung des Gartenvereins Walter Engelberg. Deshalb hat der Vorstand jeden Garten bei einer Begehung überprüft und Gartenfreunde angeschrieben, die die Regel aktuell nicht erfüllen. Zusätzlich gibt es am 17. September um 18 Uhr im Vereinsheim eine Fortbildungs-Veranstaltung über den Umgang mit der Regel, zu der auch alle anderen Gartenvereins-Mitglieder eingeladen sind.